Nationaler Schutzdienst-Plan

Notfallplan zum Schutz der Bevölkerung

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung

Im Falle eines bewaffneten Angriffs werden Maßnahmen zur Evakuierung der Bevölkerung, zur Unterstützung von Evakuierten und zur Bewältigung von durch Angriffe verursachten Katastrophen unter der Leitung des Staates umgesetzt. Als benannte öffentliche Einrichtung unterstützen wir in Krisensituationen aktiv die Sicherheit der Bevölkerung und des Staates.

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